Vertrieb von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen an qualifizierte Anleger in der Schweiz

March 2015
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Die Schweiz hat ihre Gesetzgebung zum Vertrieb von ausländischen Investmentsfonds in odervon der Schweiz aus mit der Revision des Kollektivanlagegesetzes an die EU-Gesetzgebung angepasst. Die Übergangsfristen die Anbietern ausländischer Fonds gewährt wurden um sich der revidierten Gesetzgebung anzupassen liefen am 28. Februar 2015 aus. Ab dem 1. März müssen alle Fonds den neuen Regelungen konform sein.

Publication: Absolut | report 01 2015